Unterricht bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen

 

Grundsätzlich findet Unterricht statt. Unterricht, auch wenn er nur für einen Teil der Schüler erteilt werden kann, ist sinnvoller als genereller Unterrichtsausfall. Schüler, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht.

 

Unabhängig davon liegt es in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob in extremen Situationen ihr Kind zu Hause bleibt. Schülern, die aufgrund der Entscheidung ihrer Eltern nicht in die Schule gekommen sind, dürfen daraus keine Nachteile erwachsen.

 

Um zu verhindern, dass Schüler allzu lange auf den Schulbus warten, gilt die Regelung, dass die Schülerinnen und Schüler nach einer Wartezeit von 20 Minuten nach Hause gehen können.

Bei der jetzigen Wettersituation wird auch kein späterer Bus zum Einsatz kommen.